Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Aktuell besteht für Unternehmer die Möglichkeit, sich die Sozialversicherungsbeiträge für März und April stunden zu lassen. Rückwirkend, für den abgelaufenen Monat März 2020, wäre eine Stundung nach aktueller Lage nicht mehr möglich, weswegen umgehend gehandelt werden muss und ein entsprechender Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden muss.