Änderungen der “Corona-Regelungen” zum 04.05.2020

Hier finden die aktuell geänderte 3. ThürSARS VO

Änderungen sind farbig (rot und unterstrichen) markiert. Durchstreichungen bedeuten die Aufhebung der bestehenden Regelungen.

Die wichtigsten Änderungen in kurzen Schlagworten:

  • Gottesdienste dürfen die Teilnehmeranzahl von 30 / 50 bei entsprechenden Konzepten überschreiten,
  • Spielplätze dürfen wieder benutzt werden,
  • Individualsport unter freiem Himmel ist unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygienevorschriften erlaubt (kein Mannschaftssport)
  • ALLE Geschäfte dürfen öffnen, sofern diese nicht gem. § 5 Abs. 2 untersagt sind
  • Öffnung von Musikschulen und Jugendkunstschulen für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen auf Basis der von den Fachverbänden vorlegten Hygiene- und Sicherheitskonzepte,
  • Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Motorrad) unter Auflagen zur Hygiene und Sicherheitskonzepten,

Nach wie vor gilt:

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygienemaßnahmen einhalten (Mund-Nasenschutz)
  • Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten