Räum- und Streupflicht

In Hinblick auf die anstehende „kalte Jahreszeit“ möchten wir Sie auf die in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelten Räum- und Streupflicht vor Ihren Grundstücken hinweisen.

Die in den Satzungen festgelegten Verpflichtungen zur Schneeräumung und Glättebeseitigung gelten in der Regel werktags für die Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 08:00 bis 20:00Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen.

Bitte beachten Sie insbesondere die satzungsgemäße Streu- und Räumpflicht, da Sie als Grundstückseigentümer bei Nichteinhaltung dieser nicht nur mit Bußgeld durch die Ordnungsbehörde belangt werden können, sondern dass Sie bei auf mangelnde Streupflicht herrührende Unfälle auch privatrechtlich von dem Geschädigten bzw. deren Versicherung haftbar gemacht werden können, da ggf. der Versicherungsschutz erlöschen kann. Insbesondere hat es in diesem Zusammenhang Missverständnisse bei Straßen mit nur einseitigem Gehweg gegeben. In den Satzungen fast aller Gemeinden ist geregelt, dass bei Straßen mit einseitigem Gehweg sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegsseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet sind. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegsseite befindlichen Grundstücke, in den Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. Wie die Praxis in fast allen Gemeinden bis auf wenige Ausnahmen gezeigt hat, gab es gerade bei diesem Wechsel der Räumpflicht ständig Probleme. Verständigen Sie sich hierzu mit Ihren Nachbarn und den Anwohnern auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Über den Inhalt der in Ihrer Gemeinde geltenden Straßenreinigungssatzung kann Ihnen Ihr Bürgermeister und wir als Ordnungsamt Auskunft erteilen. Ebenso können Sie im Internet unter www.vg-dornburg-cambug.eu –> Verwaltung –> Satzungen die aktuellen Satzungen Ihrer Gemeinde einsehen.