Neue Allgemeinverfügung des SHK

Bitte beachten Sie die zum 07.11.2020 veröffentlichte Allgemeinverfügung des SHK. Die wesentliche Abweichung zur geltenden Thüringer Verordnung besteht darin, dass im SHK die Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich und nicht öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen auf 10 Personen aus maximal 2 Haushalten aufrecht erhalten wird, da die 7-Tage-Inzidenz im SHK weiterhin weit über 50 (zurzeit 79,6) liegt.

Die vollständige Verfügung finden Sie hier:

Bitte beachten Sie auch, dass nach der Aktualisierung der Landesverordnung ab Montag Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wieder in Vereinen ihren Sport ausüben dürfen – natürlich unter Beachtung der bereits etablierten Hygienekonzepte. Außerdem dürfen sich nun kinderreiche Familien aus zwei Haushalten auch mit mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit treffen.