Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen – Gültig ab 9. November 2020

Die vollständige Verordnung finden Sie hier:

Im Wesentlichen ändern sich dadurch folgende Punkte:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen unter Beachtung von Hygieneregeln Vereinssport ausüben
  • kinderreiche Familien (mehr als 2 Kinder) aus zwei Haushalten dürfen sich auch mit mehr als 10 Personen in der Öffentlichkeit treffen
  • Neue Quarantäneregeln für Reiserückkehrer: