Abfallinformation zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Sehr geehrte Damen und Herren,

  1. nachfolgend die Information, die über das TMASGFF an die Einrichtungen des Gesundheitsschutzes gegeben wurden zur Kenntnis:

„Aufgrund eines Infektionsverdachts oder einer tatsächlichen Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) kann vorsorgliche häusliche Quarantäne im eigenen Haushalt für einen festgelegten Zeitraum angeordnet werden. Daraus ergeben sich auch Konsequenzen für die Abfallwirtschaft in den betroffenen Entsorgungsgebieten.

Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die in diesem Zeitraum von infektionsverdächtigen oder kranken Personen oder bei der Pflege von infektionsverdächtigen oder kranken Personen erzeugt wurden, kann zurzeit gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen.
Dazu sind allerdings einige Regeln seitens der  betroffenen Haushalte einzuhalten, die Sie bitte zu gegebener Zeit in geeigneter Form kommunizieren.
In solchen Fällen sollen die Abfälle bitte:

  • nicht lose in die Sammelgefäße, sondern bereits im Haushalt in stabile Müllsäcke/ Plastiktüten (Plastiktüte im Mülleimer) gegeben werden.
  • Spitze und scharfe Gegenstände sollen zusätzlich in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden,
  • Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit sollen neben saugfähige Abfälle gelegt werden,
  • die einzelnen Abfallfraktionen sollen nicht getrennt, sondern gemeinsam (auch Papier und Bioabfälle) mit dem Restmüll entsorgt werden.
  • Vor dem Einwerfen in die Restmülltonne sollen die Müllsäcke luftdicht (verknoten, zubinden) verschlossen werden und
  • es sollen keine Säcke frei zugänglich neben Abfalltonnen oder Container gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.

Bei Einhalten dieser Verhaltensregeln ist durch die Entsorgung der Abfälle in einer Restmülltonne und die anschließende direkte thermische Behandlung des Restmülls in den Müllverbrennungsanlagen eine sichere Zerstörung gewährleistet.“

  1. Um eine Gefährdung im Rahmen der Sammlung, des Transportes und der Entsorgung auszuschließen,  ist es besonders wichtig, dass dieser Abfall, wenn möglich, ohne Vorbehandlung (Sortierung, Siebung, Zerkleinerung, mechanisch-biologische Behandlung, usw.) über die öffentliche Hausmüllentsorgung einer thermischen Behandlung zugeführt werden.

Falls Ihr Restabfallbehandlungssystem im Normalfall nicht die direkte thermische Behandlung des Restmülls vorsieht, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass eine Gefährdung von Menschen und Umwelt ausgeschlossen ist (z.B. direkte Zuführung der Sammeltouren aus Entsorgungsbereichen mit häuslicher Quarantäne  in die thermische Behandlung, erweiterte Arbeitsschutzmaßnahmen). Wir gehen weiterhin davon aus, dass die erforderlichen Arbeitsschutzbestimmungen bei Sammlung, Transport und Behandlung aufgrund einer auf die aktuelle Gefährdungslage abgestimmten Gefährdungsbeurteilung eingehalten werden, um den arbeitsschutzrechtlich abgesicherten Betrieb sicherzustellen. Bei Unsicherheiten oder Unterstützungsbedarf kommen Sie bitte auf uns zu.

  1. Um für alle mögliche weitere Schritte vorbereitet zu sein, bitte ich, ggf. gemeinsam mit den unteren Abfallbehörden um Recherche, welche Entsorgungsfirmen in ihrem Entsorgungsgebiet mit der Entsorgung von infektiösen Krankenhausabfällen (AVV 18 01 03) aus Einrichtungen des Gesundheitswesens beauftragt sind. Wenn möglich bitte bis zum 17.03.2020.


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Jürgen Martens
Referent
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THÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND NATURSCHUTZ