Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Aufgrund der steigenden Covid-19 Zahlen im Landkreis, tritt zum 22.10.2020 folgende Allgemeinverfügung in Kraft:
Wesentliche Punkte sind:
Personenbeschränkung für:
– Öffentliche Veranstaltungen im geschlossenen Raum – max. 50 Personen
– Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel – max. 250 Personen
– Private Feiern / Veranstaltungen im geschlossenen Raum – max. 15 Personen
– Private Feiern / Veranstaltungen unter freiem Himmel – max. 25 Personen
è Sitzungen und Beratungen der Gemeinden / Kommunen sind hiervon ausgenommen!
Um den Schutz vor Infektionen im öffentlichen Raum zu erhöhen, wird die
Maskenpflicht verstärkt. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nicht mehr nur in Geschäften, Bussen und Bahnen zu tragen, sondern in allen öffentlichen Gebäuden, auf den Fluren von Gaststätten und Hotels sowie überall da, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.