AUFSTALLPFLICHT: Allgemeinverfügung Geflügelpest – ZVL Jena-Saale-Holzland

Zweckverband
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Jena-Saale-Holzland
(ZVL J-SH)
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An alle Halter von Vögeln im Landkreis Saale-Holzland und der kreisfreien Stadt Jena

 

Bekämpfung der Geflügelpest
Öffentliche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 4 ThürVwVfG
Anordnung von Maßnahmen gemäß § 13 Geflügelpest-Verordnung i.V. mit § 38 Abs. 11 und §6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz

Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale Holzland (ZVL J-SH) erlässt folgende Allgemeinverfügung:

1. Es wird für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln im Landkreis Saale-Holzland und dem Gebiet der
kreisfreien Stadt Jena ab sofort
a) die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder
b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, angeordnet.

2. Alle Tierhalter, die seit dem 1. März 2021 Geflügel zukauften, insbesondere bei der mobilen Geflügelzucht Schulte, haben dies unverzüglich beim Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Jena-Saale Holzland (ZVL J-SH) anzuzeigen.

3. Alle Geflügelhalter im Landkreis Saale-Holzland und im Gebiet der kreisfreien Stadt Jena, die ihrer
Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Hal-tung von Geflügel unverzüglich beim Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland anzuzeigen.

4. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1. bis 3. des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

5. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des Widerrufes und gilt bis auf Weiteres.

6. Die Allgemeinverfügung wird an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag wirksam.

7. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.

 

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.