Bundesregelung zur Notbremse

Infektionsschutzgesetz des Bundes

Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, werden dort bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Das hat der Bundestag mit einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, das nun auch den Bundesrat passierte. Die Neufassung soll helfen, die dritte Welle der Pandemie zu bremsen.

Da der Inzidenzwert im SHK aktuell bei 217 liegt, greifen diese Regelungen auch für Dornburg-Camburg.

 

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