Das Bildungsministerium hat bekannt gegeben, dass die Notbetreuung ab dem 27. April 2020 schrittweise für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen erweitert wird. Sie soll zusätzlich für folgende Kinder offen stehen:
- von erwerbstätigen Alleinerziehenden;
- von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter und der Sozialämter sowie der Thüringer Landesaufbaubank – sofern diese Beschäftigten für die Bewältigung der Coronakrise erforderlich sind;
- des pädagogischen Personals der Schulen und Kindertageseinrichtungen;
- von Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern; sowie von Umschülerinnen und Umschülern, die vor einer Prüfung stehen.
Alle aktuellen Informationen finden Sie auch unter: https://bildung.thueringen.de/ministerium/medienservice/detailseite/schrittweise-oeffnung-der-schulen-und-kindergaerten-in-thueringen/