Hinweis des Gesundheitsamtes – Kontaktpersonen

So melden Sie sich schriftlich beim Gesundheitsamt im Zuständigkeitsbereich des SHK

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Feiertage stehen an und das Gesundheitsamt des SHK informiert aus diesen Gründen über die Verfahrensweise, wenn Sie als Kontaktperson zu einer erkrankten Person gelten und wie eine Meldung erfolgt.

Wer Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatte, muss dies unverzüglich dem Gesundheitsamt möglichst schriftlich anzeigen und sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt weist auf diese Regelung der Thüringer Grundverordnung  nochmals ausdrücklich hin, weil es aufgrund der derzeit hohen täglichen Fallzahlen für die Mitarbeiter des Amtes nicht mehr möglich ist, alle Kontaktpersonen tagesaktuell anzurufen. Teilweise dauert es mehrere Tage. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich Kontaktpersonen selbst beim Gesundheitsamt melden.

Wer zählt als Kontaktperson?

– Jeder, der mit dem Infizierten engen, ca. 15-minütigen Kontakt im Nahfeld von weniger als 1,5 m hatte.

– Jeder, der sich mit dem Infizierten ca. 30 Minuten oder länger in einem geschlossenen Raum mit schlechter Lüftung aufgehalten hat, auch dann, wenn der Mindestabstand eingehalten war.