Hier finden die aktuell geänderte 3. ThürSARS VO
Änderungen sind farbig (rot und unterstrichen) markiert. Durchstreichungen bedeuten die Aufhebung der bestehenden Regelungen.
Die wichtigsten Änderungen in kurzen Schlagworten:
- Gottesdienste dürfen die Teilnehmeranzahl von 30 / 50 bei entsprechenden Konzepten überschreiten,
- Spielplätze dürfen wieder benutzt werden,
- Individualsport unter freiem Himmel ist unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygienevorschriften erlaubt (kein Mannschaftssport)
- ALLE Geschäfte dürfen öffnen, sofern diese nicht gem. § 5 Abs. 2 untersagt sind
- Öffnung von Musikschulen und Jugendkunstschulen für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen auf Basis der von den Fachverbänden vorlegten Hygiene- und Sicherheitskonzepte,
- Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Motorrad) unter Auflagen zur Hygiene und Sicherheitskonzepten,
Nach wie vor gilt:
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygienemaßnahmen einhalten (Mund-Nasenschutz)
- Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten