Neue Verordnung des Landes zur Eindämmung des Corona-Virus ab 30.08.2020 ­ ­ ­

­Das vollständige Konzept finden Sie hier.
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Die “Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2” tritt am 30.08.2020 in Kraft und gilt bis zum 30.09.2020.

Alle bekannten Regelungen bleiben bestehen.

Änderungen gibt es unter anderen in folgenden Punkten:

Öffnung von Angeboten/Veranstaltungen
Öffentlich geförderte Theater und Orchester können ihren Spielbetrieb auch in geschlossenen Räumen wieder aufnehmen.

Ebenso sind – nach Vorlage eines entsprechenden Infektionsschutzkonzeptes – Tanzdarbietungen und -vorführungen, Schautänze, jeweils mit sitzenden Zuschauern, Volkstanz, sofern feste Gruppen mit namentlich bekannten Teilnehmern gewährleistet sind, kulturelle Tanzveranstaltungen wie Abibälle, Debütanten- oder Abschlussbälle, möglich.

Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel muss ein Infektionsschutzkonzept nur vorgehalten und nicht vorgelegt werden. Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen müssen mindestens zwei Tage vorher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
 
Private Feiern
Nicht öffentliche Veranstaltungen sowie private oder familiäre Feiern müssen ab dem 30. Augustin geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Personen oder unter freiem Himmel mit mehr als 100 Personen mindestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn angezeigt werden.
 
Weiterhin geschlossene Angebote/Veranstaltungen

Untersagt bleiben u.a. weiterhin: Tanzklubs, Diskotheken etc.