Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Ab Montag, 2. November, gilt in Thüringen eine neue Corona-Sonderverordnung. Voll nachzulesen hier:

https://www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung

Zur Übersicht sind hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

  • Es dürfen sich nur bis zu zehn Menschen aus höchstens zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen
  • Restaurants, Gaststätten und Bars müssen schließen (Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt) Sie dürfen aber noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten
  • Beherbergungsverbot für private Reisen – Übernachtungen sind nur noch für Geschäftsreisende oder bei beruflich oder medizinisch notwendigen Reisen erlaubt
  • Touristen müssen in Thüringen ihren Urlaub bis zum 5. November beenden
  • Auf Tagesausflüge soll möglichst verzichtet werden
  • Ausnahmen für die Kontaktbeschränkungen gelten bei Beerdigungen und standesamtlichen Eheschließungen, wobei die jeweils geltenden Regeln der Städte und Landkreise für private Feiern und Treffen beachtet werden müssen
  • Individueller Sport ohne Körperkontakt bleibt erlaubt – allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts (z.B. Radsport, Reiten, Leichtathletik, Tennis, Golf und Schießsport,…)

Offen bleiben:

  • Schulen, Kindergärten und andere Bildungsangebote
  • Bibliotheken, Musik- und Volkshochschulen
  • Zoos & Tierparks (Außengelände)
  • Friseursalon, Kosmetik- & Fußpflegestudios
  • Der Einzelhandel
  • Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe, sämtliche Beratungsstellen, Tagespflege-Einrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, therapeutische Einrichtungen
  • Spielplätze

Bis voraussichtlich 30. November müssen folgende Einrichtungen geschlossen bleiben:

  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser
  • Museen, mit Ausnahme entgeltfreier Bildungsangebote
  • Schwimm- und Spaßbäder, außer für den Schulsport, den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Spitzensportlern sowie medizinisch notwendige Angebote
  • Fitnessstudios, außer für medizinisch notwendige Vorsorge und Rehabilitation
  • Saunen
  • Freizeitparks
  • Spielhallen
  • Bordelle