Ab Montag, 2. November, gilt in Thüringen eine neue Corona-Sonderverordnung. Voll nachzulesen hier:
Zur Übersicht sind hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
- Es dürfen sich nur bis zu zehn Menschen aus höchstens zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen
- Restaurants, Gaststätten und Bars müssen schließen (Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt) Sie dürfen aber noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten
- Beherbergungsverbot für private Reisen – Übernachtungen sind nur noch für Geschäftsreisende oder bei beruflich oder medizinisch notwendigen Reisen erlaubt
- Touristen müssen in Thüringen ihren Urlaub bis zum 5. November beenden
- Auf Tagesausflüge soll möglichst verzichtet werden
- Ausnahmen für die Kontaktbeschränkungen gelten bei Beerdigungen und standesamtlichen Eheschließungen, wobei die jeweils geltenden Regeln der Städte und Landkreise für private Feiern und Treffen beachtet werden müssen
- Individueller Sport ohne Körperkontakt bleibt erlaubt – allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts (z.B. Radsport, Reiten, Leichtathletik, Tennis, Golf und Schießsport,…)
Offen bleiben:
- Schulen, Kindergärten und andere Bildungsangebote
- Bibliotheken, Musik- und Volkshochschulen
- Zoos & Tierparks (Außengelände)
- Friseursalon, Kosmetik- & Fußpflegestudios
- Der Einzelhandel
- Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe, sämtliche Beratungsstellen, Tagespflege-Einrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, therapeutische Einrichtungen
- Spielplätze
Bis voraussichtlich 30. November müssen folgende Einrichtungen geschlossen bleiben:
- Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser
- Museen, mit Ausnahme entgeltfreier Bildungsangebote
- Schwimm- und Spaßbäder, außer für den Schulsport, den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Spitzensportlern sowie medizinisch notwendige Angebote
- Fitnessstudios, außer für medizinisch notwendige Vorsorge und Rehabilitation
- Saunen
- Freizeitparks
- Spielhallen
- Bordelle